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29. 06. 2011

REINEMUND: Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung gibt ab sofort zusätzlichen Anreiz zur Sanierung des Wohnungsbestands

BERLIN. Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erklärt die Steuerexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Birgit Reinemund:

Mit dem heute im Finanzausschuss verabschiedeten Gesetzentwurf werden Eigenheimbesitzer sowohl als Vermieter als auch als Selbstnutzer steuerlich gefördert, die umfassende energetische Sanierung für Wohngebäude mit Baujahr vor 1995 in den nächsten 10 Jahren vornehmen. Dabei muss ein ambitionierter Effizienzstandard für das Gebäude erzielt werden, um unsere ambitionierten Klimaschutzziele schneller zu erreichen. Die Verringerung des Energiebedarfes muss von Sachverständigen nachgewiesen werden, so dass Missbrauch und Mitnahmeeffekte weitestgehend ausgeschlossen werden. Der Sachverständige haftet für Steuerausfälle bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten. Die steuerliche Absetzbarkeit stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen der KfW- Förderprogramme dar, die gleichzeitig ebenfalls aufgestockt wurden auf jetzt insgesamt 1,5 Milliarden Euro.
Beides - steuerliche Förderung und KfW-Programme - sind wichtige Beiträge zur Energieeinsparung, denn 40 Prozent der Energie wird im Gebäudebestand verbraucht. Aus den Erfahrungen der bestehenden Förderprogramme kann ein Förder-Euro bis zu 16 Euro an Investitionen auslösen. Somit profitieren von diesem Gesetzentwurf nicht nur unser Klima und die nachfolgenden Generationen, sondern direkt und unmittelbar das Baugewerbe und das lokale Handwerk - ein Pluspunkt auch für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in den Kommunen.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
628-Reinemund-Gebaeudesanierung.pdf (2011-06-29, 133.42 KB)


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